Der EAD freut sich, erneut die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb erhalten zu haben. Doch was bedeutet das? Grundlage der Zertifizierung ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV). Darin finden sich sämtliche Anforderungen an Betriebe, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, makeln oder mit Abfällen handeln.
Somit muss der EAD bei der Entsorgung von Abfällen nachweisen, dass alle relevanten gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dieser Nachweis erfolgt durch Zertifizierungsgesellschaften, die nach jährlichen Prüfungen gemäß den Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) bescheinigen, dass der EAD ordnungsgemäß arbeitet.
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