Elektronikschrott

Im Rahmen der Entsorgung und Aufbereitung von defekten sowie ausrangierten Elektronikgeräten  aus Privaten Haushalten und Gewerblichen Betrieben bietet der EAD eine vollumfängliche Dienstleistung von der Beratung über Erfassung und Entsorgung an.

Hinweis

Zum 1. Januar 2022 sind Änderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG3) in Kraft getreten.
Wie bisher müssen Elektro- und Elektronikgeräte getrennt gesammelt und an den vorgesehenen Rückgabestellen entsorgt werden. Es ist nicht erlaubt, Altgeräte in der hauseigenen Restmülltonne zu entsorgen. Batterien und Akkus sowie Leuchtmittel (egal ob Glühbirnen, Halogen oder LED) müssen vor der Entsorgung aus allen Altgeräten entnommen werden.

Seit der Gesetzesänderung ist ab sofort auch der stationäre Handel zur Rücknahme verpflichtet.
Die Hinweis- und Rücknahmepflicht des Handels umfasst Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern und betrifft auch Geräte, die nicht in diesem Geschäft gekauft wurden. Für Elektrogräte mit mehr als 25 Zentimeter Kantenlänge gilt – wie bisher auch – dass diese gegen ein neues, funktional vergleichbares Gerät getauscht werden müssen.

Ihr Kontakt:
Telefon: 06151 / 13 46 000
Fax: 06151 / 13 46 333
E-Mail: ead-vertrieb@remove-this.darmstadt.de