Abfall von A-Z

Restabfall

Abfallart

Abfälle zur Beseitigung zum Beispiel kalte Asche, Dias, Fotos, Disketten, eingedickte Dispersionsfarben auf Wasserbasis, Glühlampen, Kehricht, Plastikschüssel, Putzlumpen, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Verbandsmaterial, Windeln, Zigarettenkippen (siehe auch Kurzübersicht Restabfall).

Herkunft

Darmstädter Privathaushalte, andere Darmstädter Herkunftsbereiche

Sammlung

Holsystem im Vollservice gemäß Darmstädter Abfallsatzung:
§ 5 Absatz 1 Durchführung der Abfalleinsammlung
§ 7 Überlassungspflichten, Anschluss- und Benutzungszwang
§ 13 Abfallbehälter
§ 14 Standplätze und Transportwege
§ 17 Gebührensätze (Behältergrößen, Leerungshäufigkeiten)

Auskunft beim EAD

Servicetelefon 06151 / 13 46 000

Entsorgung

Müllheizkraftwerk Darmstadt (MHKW)

Preise/Gebühren

gemäß § 17 der Darmstädter Abfallsatzung

Hinweis

Abfälle zur Beseitigung aus allen Darmstädter Herkunftsbereichen müssen dem EAD als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger der Wissenschaftsstadt Darmstadt überlassen werden, soweit sie nicht nach Maßgabe der Satzung ausgeschlossen oder ausgenommen sind (siehe § 3 Darmstädter Abfallsatzung).

Jedes Grundstück, auf dem Restabfälle anfallen, muss mindestens einen Restabfallbehälter vorhalten. Die Restabfallbehälter müssen ausreichend groß sein, um die gesamten Restabfallmengen aufnehmen zu können (mindestens 15 Liter pro Person und Woche, bei Getrenntsammlung und/oder Eigenkompostierung mindestens 10 Liter pro Person und Woche).

Der Restabfallbehälter kann nicht beliebig klein gewählt werden, weil über die Abfallgebühr auch die Sammel- und Entsorgungskosten für Sperrmüll, Sonderabfälle und die Abfälle zur Verwertung gedeckt sein müssen (außer Wertstoff-Abfälle).

 

 

 

 

 

Voraussetzung

Die Restabfallbehälter müssen am Abfuhrtag ab 6:00 Uhr über einen befestigten Weg frei zugänglich sein und dürfen nicht weiter als 15 Meter von der Ladestelle bzw. von der nächsten mit Müllfahrzeugen befahrbaren Straße entfernt stehen. Ansonsten sind die Besitzer verpflichtet, die Behälter am Abholtag bis 6:00 Uhr in höchstens 15 Meter Entfernung ordnungsgemäß bereitzustellen.

Die Deckel der Behälter müssen geschlossen sein. Ekelerregende Abfälle dürfen nur verpackt in die Restabfallbehälter gegeben werden (Spritzen, Nadeln in stichfester Verpackung).

Tipp

Vermeiden Sie Abfälle und sammeln Sie getrennt (Biotonne, Papiertonne, Wertstofftonne, Altglascontainer). Sie können dann Ihr Restabfall-Behältervolumen auf bis zu 10 Liter pro Person und Woche reduzieren und sparen Abfallgebühren.

Gesundheits- und Umweltschutz

Halten Sie Ihre Restabfallbehälter stets geschlossen, damit Ratten, Fliegen und andere Tiere keinen Zugang finden.

Extraservice

Amtliche Restabfallsäcke:
Gebührenpflichtige Entsorgung von vorübergehend erhöhten Restabfallmengen, die nicht mehr in die Restabfallbehälter passen (siehe Amtlicher Müllsack). Beimüll in nicht-amtlichen Restabfallsäcken und so weiter wird nicht mitgenommen, da Sammlung und Entsorgung dann nicht bezahlt sind.

Bedarfsabfuhr:
Gebührenpflichtige Abfuhr auf Antrag bzw. nach Terminvereinbarung über das EAD-Servicetelefon 06151 / 13 46 000; Gebühren siehe § 17 Absatz 3 a und b der Darmstädter Abfallsatzung.