Abfall von A-Z

Gasentladungslampen

Abfallart

Lampen, deren Leuchtkraft auf Gasmolekülen beruht, die auf Grund elektrischer Entladungen zum Leuchten angeregt werden:
stabförmige Leuchtstofflampen, Neonröhren, Kompaktleuchtstofflampen, Energiesparlampen, Entladungslampen (einschließlich Hochdruck-, Natriumdampf- und Metalldampflampen), Niederdruck-Natriumdampflampen

Herkunft

Darmstädter Privathaushalte, sonstige Darmstädter Herkunftsbereiche, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort anfallenden Altgeräte mit den in Privathaushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind.

Sammlung
Auskunft beim EAD

Servicetelefon 06151 / 13 46 000

Entsorgung

Recyclingbetriebe im Auftrag der Hersteller

Preise/Gebühren

Mobile Sonderabfall-Sammlung für Darmstädter Privathaushalte ohne zusätzliche Gebühr.
Annahme der Gasentladungslampen an den städtischen Sammelstellen ohne zusätzliche Gebühr.
Die Entsorgungskosten ab der Übernahme der Gasentladungslampen von den Kommunen legen die Hersteller auf die Verkaufspreise ihrer Waren um.

Hinweis

Gasentladungslampen sind gefährliche Sonderabfälle. Dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (E-Gesetz) unterliegen auch Gasentladungslampen, die als Sonderabfall bereits seit Jahren getrennt erfasst werden müssen. Auf Grund des E-Gesetzes sind seit dem 24.03.2006 alle Besitzer verpflichtet, ihre Gasentladungslampen bei den Sonderabfall-Sammelstellen oder, soweit vorhanden, den Rücknahmesystemen der Hersteller oder des Handels abzugeben.

Voraussetzung

Achten Sie bitte darauf, dass die Lampen beim Umgang oder Transport nicht zerbrechen, damit kein giftiges Quecksilber freigesetzt wird. Aus Gesundheits-und Arbeitsschutzgründen empfehlen wir, dass zerbrochene Lampen (insbesondere Energiesparlampen) in geschlossenen Behältnissen (z. B. Schraubglas) abgegeben werden. Abgabe der Gasentladungslampen zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Sammelstellen.

Tipp

Glühlampen (Glühbirnen, Halogenlampen) gehören in die Restabfalltonne, da sie keine Gasentladungslampen sind bzw. keine Schadstoffe enthalten und nicht dem E-Gesetz unterliegen.

Helfen Sie, Abfallgebühren zu sparen: Die Entsorgung der Gasentladungslampen über die vorgesehenen Sammelsysteme entlastet die Abfallgebühren, weil die Hersteller im Rahmen ihrer gesetzlich auferlegten Produktverantwortung die Kosten für die Verwertung zu tragen und festgelegte Verwertungsquoten nachzuweisen haben.

Gesundheits- und Umweltschutz

Gasentladungslampen benötigen gegenüber herkömmlichen Glühlampen nur wenig Energie bei gleicher Lichtleistung und 6- bis 8-fach längerer Lebensdauer.

Sie enthalten jedoch giftiges Quecksilber, Antimon, Blei, Barium, Cadmium und Thalium. Natrium kann, wenn es freigesetzt wird, sehr heftig mit Wasser reagieren. Leistungsstarke Lampen können z. B. bis zu 400 Milligramm Quecksilber enthalten.

Deshalb müssen Gasentladungslampen getrennt und unbeschädigt erfasst werden. Nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung können die Schadstoffe kontrolliert entfernt und die Glas-, Metall- sowie Quecksilberanteile wiederverwertet werden.

Extraservice

Die Sonderabfall-Sammelstelle des EAD ist auch als gewerbliche Sammelstelle für Gasentladungslampen bei der Lightcycle GmbH registriert. Erzeuger und Besitzer, die nicht dem E-Gesetz unterliegen, können daher hier ihre Gasentladungslampen ebenfalls kostenfrei zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung abgeben.

Auf Wunsch holt der EAD gewerbliche Gasentladungslampen gegen Kostenberechnung ab (Angebot auf Anfrage).