Hinweise zur Nutzung der Altpapiertonne
Altpapiertonnen müssen am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr morgens am Straßenrand zur Leerung bereitgestellt und danach wieder zurückgeholt werden. Die Abfuhrtermine können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Die Altpapiertonne ist für Altpapiere und Kartonagen ausgelegt. Die Altpapiertonne darf maximal 80 Kilogramm schwer sein, da ansonsten der Hebemechanismus am Sammelfahrzeug versagt und die Tonne dann nicht geleert werden kann.

Größere Mengen können Sie auch über den EAD-Recyclinghof entsorgen.

Das gehört in die Altpapiertonne

  • alle sauberen Verpackungen aus Papier oder Pappe
  • Briefumschläge
  • Kalender
  • Kataloge und Telefonbücher
  • Pappe, Kartonagen und Packpapier
  • Prospekte
  • Schulhefte, Schreib- und Computerpapier
  • Zeitungen und Illustrierte

Das gehört NICHT in die Altpapiertonne

  • fettdichte und wasserfeste Papiere (Pergament- und Butterbrotpapier, Fotos und so weiter)
  • Fremdstoffe (Glas, Metall, Plastik, Holz, Styropor, Küchen- und Gartenabfälle)
  • Kohlepapier
  • mit Kunststoff oder Metall beschichtetes Papier (zum Beispiel Einweggeschirr aus Pappe)
  • nassfest imprägnierte oder beschichtete Papiere (Milch- und Safttüten, Verpackungspapier, Joghurtbecher und so weiter)
  • Papier, das zum Teil mit Silberpapier versehen ist (Schokoladen- und Kaffeeverpackungen)
  • Tapeten
  • Versandtaschen mit Plastikwattierung
  • verschmutztes Papier (Hygienepapier und so weiter)

Hinweise zur Nutzung der Biotonne
Biotonnen müssen am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr morgens am Straßenrand zur Leerung bereitgestellt und danach wieder zurückgeholt werden. Die Abfuhrtermine können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Die Biotonnen dürfen nur kompostierfähige Abfälle enthalten. Bitte geben Sie keine kompostierfähigen Kunststoffbeutel in die Biotonnen, da die Beutel bei der Kompostierung nicht schnell genug verrotten.

Biotonnen dürfen maximal 80 Kilogramm schwer sein, da ansonsten der Hebemechanismus am Sammelfahrzeug versagt und die Tonne dann nicht geleert werden kann.

Das gehört in die Biotonne

  • Blumen und andere pflanzliche Gartenabfälle, Holz nur mit Durchmesser bis zu 10 Zentimeter
  • Brotreste
  • Eierschalen
  • Essensreste (in haushaltsüblichen Kleinmengen)
  • feste Lebensmittelreste (in haushaltsüblichen Kleinmengen)
  • Fischgräten (in haushaltsüblichen Kleinmengen)
  • Kaffeesatz und Filtertüten
  • Knochen (in haushaltsüblichen Kleinmengen)
  • kompostierfähige Haustierstreu
  • Milch- und Mehlprodukte (in haushaltsüblichen Kleinmengen)
  • Obst- und Fruchtschalen (zum Beispiel von Nüssen, Apfelsinen, Bananen)
  • Obst- und Gemüseabfälle (zum Beispiel Apfel-, Zwiebel-, Kartoffelschalen, Salat)
  • Teesatz und Teebeutel

Das gehört NICHT in die Biotonne

  • Asche, Holzkohle
  • behandelte Hölzer
  • Erde, Sand, Steine, Bauschutt, Mineralien
  • Getränketüten
  • Glas, Porzellan
  • Großholz (Durchmesser über 10 Zentimeter)
  • Hygieneartikel
  • Kataloge, Illustrierten, buntes und/oder beschichtetes Papier
  • Kunststoffe, Plastiktüten
  • mineralische Katzenstreu
  • Metallteile, Dosen
  • Öle und Fette, Flüssigkeiten, Suppen
  • Staubsaugerbeutel
  • Straßenkehricht
  • Textilien, Schuhe, Lederartikel
  • Tierkörper, tote Tiere
  • Windeln, Fäkalien
  • Zigarettenkippen

Tipp
Damit Sie nicht durch Insekten und unangenehme Gerüche aus Ihren Biotonnen belästigt werden oder der Bioabfall im Winter im Behälter festfriert:

  • Stellen Sie Ihre Biotonne im Sommer in den Schatten (Wärme fördert die Zersetzung des Bioabfalls) und im Winter an einen frostgeschützten Platz.
  • Legen Sie mehrere Zeitungen und/oder Pappe auf den Boden Ihrer Biotonne. Diese Grundlage bindet entstehendes Sickerwasser, so dass der Bioabfall nicht verfault oder im Winter festfriert.
  • Geben Sie auch zwischendurch ausreichende Mengen Zeitungspapier mit in die Biotonne.
  • Wickeln Sie Ihre Küchenabfälle in Zeitungspapier ein oder benutzen Sie Papiertüten (diese gibt es zum Beispiel beim EAD für 2,50 € pro 20 Stück).
  • Halten Sie Ihre Biotonne und Ihr Sammelgefäß in der Küche stets geschlossen, damit Insekten keinen Zugang finden (zum Beispiel können Fliegen so keine Eier in den Bioabfall ablegen).
  • Stellen Sie Ihre Biotonne regelmäßig zur Entleerung bis 6:00 Uhr morgens am jeweiligen Abfuhrtag am Straßenrand auch dann bereit, wenn der Behälter nur teilweise gefüllt ist.

Hinweise zur Nutzung der Restabfalltonne
Restabfalltonnen müssen am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr morgens am Straßenrand zur Leerung bereitgestellt und danach wieder zurückgeholt werden. Die Abfuhrtermine können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Dem Restabfallbehälter dürfen nur nicht mehr verwertbare Inhalte zugeführt werden.
Restmüllbehälter dürfen maximal 80 Kilogramm schwer sein, da ansonsten der Hebemechanismus am Sammelfahrzeug versagt und die Tonne dann nicht geleert werden kann.

Das gehört in den Restabfallbehälter

  • Aschen, zum Beispiel vom Grillen
  • Blei- und Buntstiftreste
  • Blumentöpfe und -kästen
  • defekte kleine Haushaltsgegenstände und Werkzeuge
  • defektes Kinderspielzeug (ohne Batterien)
  • Dias
  • Disketten
  • eingedickte und eingetrocknete Dispersionsfarben auf Wasserbasis
  • Farbbilder
  • Filmmaterial
  • Filzstifte
  • Fotos
  • Gips
  • Glühbirnen
  • Grassoden (bis 80 Kilogramm Behältergewicht)
  • Gummi
  • Holzkohle
  • Hygieneartikel (zum Beispiel Ohrenstäbchen)
  • Kaugummi
  • Kehricht (außer Splitt)
  • kleine Fahrrad- und sonstige Sportgeräteteile
  • Kohlepapier
  • Kugelschreiberminen
  • Kunstdarm
  • lackiertes/imprägniertes Holz
  • leere Einwegfeuerzeuge
  • mineralische Katzenstreu
  • Ordner/Aktenordner
  • Papiertaschentücher
  • Porzellan
  • Putzlumpen, -schwämme, -handschuhe
  • Schallplatten
  • Sperrholzplatten
  • stark verschmutzte beziehungsweise nicht restentleerte Verkaufsverpackungen
  • Staubsaugerbeutel
  • Straßenkehricht (außer Splitt)
  • Tampons
  • Tapetenreste
  • Tennisbälle
  • Teppichreste
  • Ton
  • Verbandszeug
  • verschmutztes Papier
  • Wattestäbchen
  • Windeln, Binden
  • Zigarettenfilter und -asche

Das gehört NICHT in den Restabfallbehälter

  • Batterien
  • elektrische und elektronische Geräte
  • Sonderabfall (Chemikalien)
  • flüssige Abfälle
  • heiße und/oder glühende Abfälle
  • Gasentladungslampen
  • tote Tiere
  • Fleischreste und Speiseabfälle aus Gastronomiebetrieben beziehungsweise Großküchen und Kantinen
  • Verpackungen mit dem "Grünen Punkt"
  • verwertbare Abfälle (zum Beispiel Glas, Papier, Metall, Bioabfall)

Hinweise zur Nutzung der Wertstofftonne
Restabfalltonnen müssen am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr morgens am Straßenrand zur Leerung bereitgestellt und danach wieder zurückgeholt werden. Die Abfuhrtermine können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Der Wertstofftonne sind Verpackungsmüll aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffe zuzuführen. Die Wertstofftonne ist die erweiterte Variante zum gelben Sack.
Die Wertstofftonne darf maximal 80 Kilogramm schwer sein, da ansonsten der Hebemechanismus am Sammelfahrzeug versagt und die Tonne dann nicht geleert werden kann.

Das gehört in die Wertstofftonne

  • Aluminium (zum Beispiel Dosen, Schalen, Folien, Deckel)
  • geschäumte Kunststoffe (zum Beispiel Schalen für Fleisch, Gemüse oder Obst)
  • leere Dispersionsfarbeimer
  • Kunststoff-Becher (zum Beispiel von Margarine, Joghurt, Buttermilch, Milchprodukten)
  • Kunststoff-Blumentöpfe, -eimer, Kanister, Siebe, Wannen, Gefrierdosen, CDs, DVDs
  • Kunststoff-Flaschen (zum Beispiel von Spül-, Wasch- und Körperpflegemittel)
  • Kunststoff-Folien (zum Beispiel Tragetaschen, Beutel, Klarsichtfolien, Einwickelfolien)
  • Spraydosen, restentleert, die keine schädlichen Inhaltsstoffe enthielten (zum Beispiel von Sahne, Sprühpflaster, Köperspray)
  • Styropor (nur von Verpackungen)
  • Verbundstoffe (zum Beispiel Getränkekartons von Milch und Säften, Vakuumverpackungen, Süßwarenverpackungen, Tiefkühlverpackungen)
  • Weißblech (zum Beispiel Konservendosen)
  • Metall (zum Beispiel Töpfe, Pfannen, Besteck, Werkzeuge, Backbleche, Armaturen Sanitärbereich)

Das gehört NICHT in die Wertstofftonne

  • Elektronikschrott
  • Glas
  • organische Abfälle (zum Beispiel Gemüsereste)
  • Renovierungsabfälle (zum Beispiel Tapetenreste, Styropordeckenplatten und so weiter)
  • Restabfall
  • Papier
  • Sonderabfälle (zum Beispiel Batterien und Spraydosen mit schädlichen Inhaltsstoffen, zum Beispiel Insektenspray)
  • stark verschmutzte Verkaufsverpackungen (nicht restentleert)
  • Windeln

Eine bedarfsorientierte Abfallerfassung und Abfuhr von Rest-, Bio-, und Papierabfall oder Wertstoffgemischen ist auch durch die Anschaffung eines Unterflursystems möglich.

Weitere Informationen zur Beantragung eines Unterflur- oder Halbunterflursystems.

Für eine barrierefreie Abfallverwertung sorgt eine speziell entwickelte Gefäßhaltekonstruktion für die gängigen Behältergrößen von 80 bis 240 Liter. Die Anbringung dieser Einfüllhilfe mit Kippmechanismus ermöglicht zum Beispiel Kindern, Senioren und körperlich behinderten Menschen einen vereinfachten Zugang zu den Abfallbehältern.

Für die Prüfung und Zulassung des Standplatzes fällt ein einmaliger Installationspreis an, die Abfallgebühren bleiben davon unberührt. Bei der barrierefreien Abfallverwertung handelt es sich um ein optionales Zusatzangebot, das auf individuellen Wunsch beim EAD angefordert werden kann.

Kontakt:
Telefon: 06151 / 13 46 000
Fax: 06151 / 13 46 393
E-Mail: ead@remove-this.darmstadt.de

Neuaufstellung, Eigentümerwechsel oder Abmeldung

Den Wechsel im Grundstückseigentum hat der bisherige Eigentümer unverzüglich der Stadt mitzuteilen. Die gleiche Verpflichtung obliegt dem neuen Eigentümer.

Wichtig ist dies unter Anderem, wenn eine wesentliche Änderung in Art und Menge der Abfälle zu erwarten ist.
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden Gebühren erhoben.
Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte steht dem Grundstückseigentümer gleich. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

Bei Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentums-gesetzes haften mehrere Gebührenschuldner als Gesamtschuldner. Der Gebührenbescheid über die gesamte Gebührenforderung kann an den Wohnungseigentumsverwalter gerichtet werden. Bei einem Wechsel im Grundeigentum haften alter und neuer Eigentümer bis zum Eingang der Mitteilung nach § 10 Abs. 1 AbfS für rückständige Gebührenansprüche. Die Gebühr ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück, im Falle des Satzes 2 auf dem Erbbaurecht.

(Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Darmstadt (Abfallsatzung - AbfS))

Neuaufstellung, Eigentümerwechsel oder Abmeldung über das EAD-Kundenportal.

Aufstellung, Abholung, Tausch oder Ersatz von Abfallbehältern
Der EAD bietet an, Abfallbehälter aufzustellen, abzuholen, zu tauschen oder zu ersetzen. Nutzen Sie hierfür unser Kundenportal.

Reinigung
Gerade nach den Sommermonaten ist es wichtig, dass speziell Biotonnen gereinigt werden – häufig fehlen für die optimale Sauberkeit jedoch die geeigneten Geräte. Der EAD bietet einen speziellen Reinigungsservice für Abfalltonnen an. Für die Darmstädter Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass die zu säubernde Tonne gegen eine gereinigte Tonne vor Ort ausgetauscht wird. Die eigentliche Reinigung der Tonne erfolgt dann auf dem EAD-Gelände in der Tonnenwaschanlage. Diesen Reinigungsservice bietet der EAD auch für alle anderen Abfallbehälter an.

Preise/Gebühren
Behälter mit einem Volumen von 80 bis 240 Liter kosten 20 Euro pro Behälter und Reinigung. Für Behälter bis zu 1.100 Liter fallen Kosten in Höhe von jeweils 35,50 Euro an.

Kontakt
Telefon: 06151 / 13 46 000
Fax: 06151 / 13 46 393
E-Mail: ead-hotline@remove-this.darmstadt.de

Termingerechtes Bereit- und Zurückstellen der Abfallbehälter
Der EAD bietet einen Vollservice für Wertstoff-, Altpapier- und Biotonnen an. Dies bedeutet, dass der EAD den Abfallbehälter vom Stellplatz holt und nach der Leerung dorthin wieder zurückstellt. Für die Leerung der Wertstofftonne beinhaltet der Vollservice sogar eine häufigere Leerung. Der Behälter wird bereits alle zwei Wochen geleert, anstatt wie bisher alle vier Wochen.

Unseren Informationsflyer zum Vollservice.

Ihre Vorteile

  • termingerechtes Bereit- und Zurückstellen der Abfallbehälter
  • kein Ziehen der schweren Tonnen mehr
  • nicht mehr an Feiertagsverschiebungen denken
  • häufigere Leerung der Wertstofftonne

Vollservice bestellen:
Bestellen sie den Vollservice ganz einfach online über das Kundenportal

Kontakt
Telefon: 06151 / 13 46 000
Fax: 06151 / 13 46 333
E-Mail: ead-vollservice@remove-this.darmstadt.de