Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt Vorschlag für eine erweiterte Herstellerverantwortung bei Einwegkunststoffartikeln

Stadtkämmerer Schellenberg: "Ist eine Frage der sozialen Fairness, dass sich die Hersteller von sogenannten To-go-Bechern und Zigarettenkippen an den Entsorgungskosten des durch sie mitverursachten Mülls beteiligen"

Mit Bezug zur EU-Kunststoffrichtlinie 2019/904 haben der Verband für kommunale Unternehmen (VKU), die Wissenschaftsstadt Darmstadt und neunzehn weitere deutsche Kommunen ermitteln lassen, wie hoch der Anteil von Einwegkunststoffen und -verpackungen im Abfall ist, der sich in Papierkörben, im Straßenkehricht und in Sinkkästen ansammelt und aufwändig entsorgt werden muss.

Die EU-Kunststoffrichtlinie schreibt u.a. ein Verbot von Einwegkunststoffartikeln wie Wattestäbchen, Trinkhalmen, Plastikgeschirr und -besteck ab dem 1. Januar 2021 vor. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Hersteller von Einwegkunststoffartikeln wie Lebensmittelverpackungen, Tüten, Getränkebechern, Feuchttüchern, Luftballons und Zigarettenkippen die Kosten für die Entsorgung künftig mittragen.

Für die Studie hat die Abteilung Straßenreinigung des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Januar 2020 eine sogenannte Winter- und im Juni 2020 eine sogenannte Sommer-Sammelanalyse durchgeführt. Hierzu wurden pro Analyse knapp zehn Tonnen Müll stichprobenartig gesammelt, nach Abfallarten sortiert und ausgewertet.

Der für den EAD zuständige Stadtkämmerer, André Schellenberg, sagt dazu: "Die Auswertung hat ergeben, dass Einwegkunststoffartikel ca. 20 Prozent vom Volumen aller Papierkorbabfälle und des Streumülls ausmachen. Davon entfallen wiederum rund 90 Prozent auf Zigarettenstummel, To-go-Becher und Take-away-Essensverpackungen. Diese müssen natürlich entsorgt werden". "Stadtsauberkeit aber kostet", so Schellenberg weiter. "Und es ist eine Frage der sozialen Fairness, dass sich die Hersteller dieser Produkte künftig an den Entsorgungskosten beteiligen und die Kommunen, sprich die Bürgerinnen und Bürger, dafür nicht alleine aufkommen."

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Darmstädter Recycling-Zentrum

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Kompostierungsanlage


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Die Stationen haben an folgenden Tagen im Jahr geschlossen:
Neujahr, Karfreitag, Karsamstag, Ostersonntag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Heinerfestmontag (betrifft nicht das Darmstädter Recycling-Zentrum), Umwelt- und Familientag beim EAD (betrifft nicht das Darmstädter Recycling-Zentrum und die Kompostierungsanlage), Tag der Deutschen Einheit, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester