Versand der Gebühren für die Straßenreinigung

Fragen und Antworten für Bürgerinnen und Bürger

Wer ist für die Reinigung der Straßen zuständig?

Gemäß dem Hessischen Straßengesetz ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet alle Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Dies kann die Stadt selbst vornehmen oder die Straßenreinigungspflicht an die Bürger übertragen.

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2022 werden alle Straßen im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab dem 01.01.2023 in das Straßenverzeichnis aufgenommen und durch den EAD gereinigt.

Welche Straßen werden durch den EAD gereinigt?

Die in dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungsatzung aufgeführten Straßen, Wege und Plätze werden durch den EAD gereinigt. Nicht aufgeführte Straßen, Wege und Plätze müssen durch die anliegenden Grundstückseigentümer gereinigt werden. Wohnwege, die nicht entlang von Straßen führen, müssen auch weiterhin durch die Grundstückseigentümer gereinigt werden.

Wie oft wird gereinigt?

Der EAD hat hierzu die Straßen klassifiziert. Die Straßen, die in 2023 erstmalig vom EAD gereinigt werden, werden einmal pro Woche gereinigt.

Kann ich meine Straße selbst kehren, wenn diese an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen ist?

Ein Ausschluss einzelner Grundstücke einer Straße von der öffentlichen Straßenreinigung ist nicht möglich. Dennoch kann die Straße selbstverständlich zusätzlich durch die Bürgerinnen und Bürger gereinigt werden.

Was umfasst die Straßenreinigung?

Die Straßenreinigung beinhaltet das Entfernen von Schmutz, Wildkräutern, Laub, Schlamm, Streugut und sonstige Abfälle von der Grundstückskante bis zur Mitte der Fahrbahn.

Muss ich den Winterdienst auf dem Gehweg trotzdem weiter durchführen?

Ja. Der Winterdienst auf dem Gehweg bleibt weiterhin dem Grundstückseigentümer übertragen.

Was kostet diese Dienstleistung, die der EAD erbringt?

Der EAD wird als öffentliche Einrichtung des Gemeinwohls für diese Leistung eine Gebühr nach Kommunalabgabengesetz erheben. Diese Gebühr wird die Kosten, die durch die Erbringung entstehen, decken. Nach Kommunalabgabengesetz wurde ein dreijähriger Zeitraum 2023 bis 2025 kalkuliert, an dessen Ende die Kosten gedeckt sein müssen. Die Stadt und der EAD erwirtschaften damit also keinen Gewinn.

Die Eurobeträge (Gebühr) werden rechtzeitig vor Jahresende veröffentlicht. Für die neuzuveranlagenden Grundstücke erging der Gebührenbescheid bezogen auf Ihr Grundstück im Januar 2023. Für die bisherigen Grundstücke, die bisher bereits veranlagt worden sind, ergeht ebenfalls ein neuer Gebührenbescheid.

Wie errechnet sich die Gebühr für mein Grundstück?

Für die Berechnung werden die ermittelten Frontmeter des Grundstückes mit dem Gebührensatz der Reinigungsklasse multipliziert. Die Reinigungsklasse kann dem Straßenverzeichnis der Satzung entnommen werden, die Veröffentlichung steht noch aus. Frontmeter werden grundsätzlich abgerundet.

Warum muss ich Gebühren zahlen, obwohl mein Grundstück nicht an der Straße anliegt?

Auch Grundstücke, die nicht direkt an einer Erschließungsanlage angrenzen (Hinterliegergrundstücke), profitieren nach gängiger Rechtsprechung ebenso von der Straßenreinigung, also von einem sauberen Stadtbild, wie die direkt anliegenden Grundstücke. Daher werden auch diese zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen. Dadurch wird es für alle günstiger. Die Kosten werden auf Alle umgelegt.

Was ist ein Hinterliegergrundstück?

Ein Hinterliegergrundstück grenzt nicht direkt an die zu reinigende Straße an. Der Zugang zu dem Grundstück erfolgt über eine private Zufahrt/einen privaten Zugang oder ein separates, direkt an die Straße anliegendes nicht öffentliches Grundstück. Bei der Berechnung der Gebühren wird die Seite des Grundstücks vermessen, die der Straße in einem Winkel von höchstens 45 Grad zugewandt ist. Ist der Winkel größer, wird die Seite, über die der Hauptzugang zu dem Grundstück erfolgt, zugrunde gelegt.

Was ist ein Teilhinterliegergrundstück?

Ein Teilhinterliegergrundstück grenzt lediglich mit einem Teil des Grundstückes (Zufahrt/Zugang) an die zu reinigende Straße an. Bei der Berechnung der Gebühren wird die Summe der direkt an die Straße angrenzenden Grundstücksbreite, sowie die restliche im Hinterland liegende Grundstücksbreite, die der Straße in einem Winkel von höchstens 45 Grad zugewandt ist, zugrunde gelegt.

Bankverbindung hinterlegen lassen

Das SEPA-Mandat kann von der EAD Website heruntergeladen werden. Nachdem es unterschrieben wurde, kann dies per E-Mail, Fax oder Post an den EAD zurückgesendet werden. Als Bestätigung erhalten Gebührenpflichtige im Anschluss einen neuen Gebührenbescheid mit der neu hinterlegten Bankverbindung.

Warum wird ggf. nicht die vorhandene Bankverbindung der Abfallgebühren für die Abbuchung der Straßenreinigungsgebühren übernommen?

Der EAD ist nicht berechtigt, ein vorhandenes SEPA-Mandat automatisch für eine neue Dienstleistung wie die Straßenreinigung zu übernehmen.

Privathaushalte
06151 / 13 46 000
06151 / 13 46 393
Geschäftskunden
06151 / 13 46 302
06151 / 13 46 333
Schulen
06151 / 13 46 610
06151 / 13 46 698
EAD

Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)

Sensfelderweg 33 
64293 Darmstadt 

Wegbeschreibung

Anreise mit PKW (PDF)

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (PDF)

Stadtplan

zum EAD mit Google Maps

(Hinweis: hier werden Sie auf externe Inhalte weitergeleitet)

Sonderabfall-Sammelstelle

Sensfelderweg 33 
64293 Darmstadt
 
Di, Fr  10:00 – 14:00 Uhr
Mi       13:00 – 18:00 Uhr

1. Sa im Monat
            09:00 – 13:00 Uhr

Recyclinghof


Sensfelderweg 33 
64293 Darmstadt 

Mo, Di, Do   08:00 – 17:00 Uhr
Mi                 13:00 – 18:00 Uhr
Fr                  08:00 – 16:00 Uhr
Sa                 09:00 – 13:00 Uhr

Darmstädter Recycling-Zentrum

Röntgenstraße 12
64291 Darmstadt (Arheilgen)

Mo – Fr     06:00 – 16:00 Uhr
Sa              08:00 – 12:00 Uhr

Kompostierungsanlage


Eckhardwiesenstraße 25
64289 Darmstadt

Mo – Fr     08:00 – 16:00 Uhr
Sa              08:00 – 12:00 Uhr

 

Die Stationen haben an folgenden Tagen im Jahr geschlossen:
Neujahr, Karfreitag, Karsamstag, Ostersonntag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Heinerfestmontag (betrifft nicht das Darmstädter Recycling-Zentrum), Umwelt- und Familientag beim EAD (betrifft nicht das Darmstädter Recycling-Zentrum und die Kompostierungsanlage), Tag der Deutschen Einheit, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester