Versand der Gebühren für die Straßenreinigung

Fragen und Antworten für Bürgerinnen und Bürger

Warum wird die Straßenreinigungsgebühr erhöht?

Die folgenden Sachverhalte in Kombination wie beispielsweise der Anstieg der Müllverbrennungskosten führen im Wesentlichen zu dieser Erhöhung. Nach dem geänderten Brennstoff­emissionshandelsgesetz (BEHG) i. V. m. der am 31.12.2022 in Kraft getretenen Emissions­berichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) wurde die Abfallverbrennung ab dem 01.01.2024 in den nationalen Emissionshandel einbezogen. Der damit einhergehende CO2-Preis je Tonne CO2 wird an den EAD weitergegeben. Erstmalig gelten ab dem Jahr 2027 Marktpreise, welche den CO2-Preis je Tonne CO2 aller Voraussicht nach stark ansteigen lassen wird. Dies betrifft auch die durch die Straßenreinigung eingesammelten Abfälle.

Es ergeben sich weitere Kostenbelastungen aus dem Abschluss der bundesweiten Tarifverhandlungen TVÖD - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - in 2025. Ebenfalls sind in den anstehenden zwei Jahren die Auswirkungen vom hessischen Tarifvertrag für die handwerklich tätigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen (HTB-H) vollständig enthalten.

Wer ist für die Reinigung der Straßen zuständig?

Gemäß dem Hessischen Straßengesetz ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet alle Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Dies kann die Stadt selbst vornehmen oder die Straßenreinigungspflicht an die Bürger übertragen.

Welche Straßen werden durch den EAD gereinigt?

Die in dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungsatzung aufgeführten Straßen, Wege und Plätze werden durch den EAD gereinigt. Nicht aufgeführte Straßen, Wege und Plätze müssen durch die anliegenden Grundstückseigentümer gereinigt werden. Wohnwege, die nicht entlang von Straßen führen, müssen auch weiterhin durch die Grundstückseigentümer gereinigt werden.

Wie oft wird gereinigt?

Der EAD hat hierzu die Straßen klassifiziert. Die Reinigungsklasse kann dem Straßenverzeichnis der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Darmstadt entnommen werden. Die für die Straßenreinigung anfallenden Gebührensätze können ebenfalls der Satzung entnommen werden.

Was umfasst die Straßenreinigung?

Die Straßenreinigung beinhaltet das Entfernen von Schmutz, Wildkräutern, Laub, Schlamm, Streugut und sonstige Abfälle von der Grundstückskante bis zur Mitte der Fahrbahn.

Muss ich den Winterdienst auf dem Gehweg trotzdem weiter durchführen?

Ja. Der Winterdienst auf dem Gehweg bleibt weiterhin dem Grundstückseigentümer übertragen.

Wie errechnet sich die Gebühr für mein Grundstück?

Für die Berechnung werden die ermittelten Frontmeter des Grundstückes mit dem Gebührensatz der Reinigungsklasse multipliziert. Die Reinigungsklasse kann dem Straßenverzeichnis der Satzung entnommen werden, die Veröffentlichung steht noch aus. Frontmeter werden grundsätzlich abgerundet.

Warum muss ich Gebühren zahlen, obwohl mein Grundstück nicht an der Straße anliegt?

Auch Grundstücke, die nicht direkt an einer Erschließungsanlage angrenzen (Hinterliegergrundstücke), profitieren nach gängiger Rechtsprechung ebenso von der Straßenreinigung, also von einem sauberen Stadtbild, wie die direkt anliegenden Grundstücke. Daher werden auch diese zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen. Dadurch wird es für alle günstiger. Die Kosten werden auf Alle umgelegt.

Was ist ein Hinterliegergrundstück?

Ein Hinterliegergrundstück grenzt nicht direkt an die zu reinigende Straße an. Der Zugang zu dem Grundstück erfolgt über eine private Zufahrt/einen privaten Zugang oder ein separates, direkt an die Straße anliegendes nicht öffentliches Grundstück. Bei der Berechnung der Gebühren wird die Seite des Grundstücks vermessen, die der Straße in einem Winkel von höchstens 45 Grad zugewandt ist. Ist der Winkel größer, wird die Seite, über die der Hauptzugang zu dem Grundstück erfolgt, zugrunde gelegt.

Was ist ein Teilhinterliegergrundstück?

Ein Teilhinterliegergrundstück grenzt lediglich mit einem Teil des Grundstückes (Zufahrt/Zugang) an die zu reinigende Straße an. Bei der Berechnung der Gebühren wird die Summe der direkt an die Straße angrenzenden Grundstücksbreite, sowie die restliche im Hinterland liegende Grundstücksbreite, die der Straße in einem Winkel von höchstens 45 Grad zugewandt ist, zugrunde gelegt.

Bankverbindung hinterlegen lassen

Das SEPA-Mandat kann von der EAD Website heruntergeladen werden. Nachdem es unterschrieben wurde, kann dies per E-Mail, Fax oder Post an den EAD zurückgesendet werden. Als Bestätigung erhalten Gebührenpflichtige im Anschluss einen neuen Gebührenbescheid mit der neu hinterlegten Bankverbindung.

Warum wird ggf. nicht die vorhandene Bankverbindung der Abfallgebühren für die Abbuchung der Straßenreinigungsgebühren übernommen?

Der EAD ist nicht berechtigt, ein vorhandenes SEPA-Mandat automatisch für eine neue Dienstleistung wie die Straßenreinigung zu übernehmen.

Privathaushalte
06151 / 13 46 000
06151 / 13 46 393
Geschäftskunden
06151 / 13 46 302
06151 / 13 46 333
Schulen
06151 / 13 46 610
06151 / 13 46 698
EAD

Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)

Sensfelderweg 33 
64293 Darmstadt 

Wegbeschreibung

Anreise mit PKW (PDF)

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (PDF)

Stadtplan

zum EAD mit Google Maps

(Hinweis: hier werden Sie auf externe Inhalte weitergeleitet)

Sonderabfall-Sammelstelle

Sensfelderweg 33 
64293 Darmstadt
 
Di, Fr  10:00 – 14:00 Uhr
Mi       13:00 – 18:00 Uhr

1. Sa im Monat
            09:00 – 13:00 Uhr

Recyclinghof


Sensfelderweg 33 
64293 Darmstadt 

Mo, Di, Do   08:00 – 17:00 Uhr
Mi                 13:00 – 18:00 Uhr
Fr                  08:00 – 16:00 Uhr
Sa                 09:00 – 13:00 Uhr

Darmstädter Recycling-Zentrum

Röntgenstraße 12
64291 Darmstadt (Arheilgen)

Mo – Fr     06:00 – 16:00 Uhr
Sa              08:00 – 12:00 Uhr

Kompostierungsanlage


Eckhardwiesenstraße 25
64289 Darmstadt

Mo – Fr     08:00 – 16:00 Uhr
Sa              08:00 – 12:00 Uhr

 

Die Stationen haben an folgenden Tagen im Jahr geschlossen:
Neujahr, Karfreitag, Karsamstag, Ostersonntag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Heinerfestmontag (betrifft nicht das Darmstädter Recycling-Zentrum), Umwelt- und Familientag am 19.09. beim EAD (betrifft nicht das Darmstädter Recycling-Zentrum und die Kompostierungsanlage), Tag der Deutschen Einheit, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester