Aufgrund einer geänderten Branchenregel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) gesetzlich verpflichtet, die Anzahl von Rückwärtsfahrten von Müllfahrzeugen in besonders engen und unübersichtlichen Straßen im Stadtgebiet deutlich zu verringern. Ziel der bundesweiten Neuregelung ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und damit Unfälle zu vermeiden, in dem das Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen erheblich eingeschränkt wird.
Um den neuen Bestimmungen Rechnung zu tragen, hat der EAD ein Straßenkataster für die gesamte Stadt erstellt, in dem alle Straßenabschnitte erfasst und nach vier Gefährdungskategorien (von geringem bis sehr hohem Risiko) unterteilt sind. In die Bewertung sind insbesondere die Breite der jeweiligen Fahrbahn, die Länge der rückwärts zu fahrenden Strecke und der Sichtkontakt zum Einweiser eingeflossen. Rückwärtsfahrten über eine Länge von 150 Metern hinaus sind nach den geänderten Regeln grundsätzlich nicht mehr zulässig. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Straßen ihre Mülltonnen ab sofort an Sammelpunkten für die Müllabfuhr zur Leerung bereitstellen müssen.
„Um die Zahl der betroffenen Straßen und damit die notwendigen organisatorischen Änderungen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten, hat der EAD gemeinsam mit dem Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Lösungen erarbeitet, welche die Befahrung von einigen betroffenen Straßen weiter ermöglicht. Leider sind trotz der großen Anstrengungen einige wenige Straßen übrig geblieben, die künftig nicht mehr angefahren werden dürfen. Hier kommen wir um eine Mitwirkungspflicht der Anwohnerinnen und Anwohner, die bereits heute in der Abfallbeseitigungssatzung der Stadt verankert ist, nicht herum“, erklärt dazu der für den EAD zuständige Stadtkämmerer André Schellenberg. „Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und der Beschäftigten des EAD im Straßenverkehr geht aber in jedem Fall vor. Insofern sind die verschärften Bestimmungen für Rückwärtsfahrten nachvollziehbar.“
Anwohnern, denen der Transport der Behälter zur Sammelstelle aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, bietet der EAD selbstverständlich Unterstützung an. Über den Kundenservice des EAD kann unter der Rufnummer 06151 13 46 000 ein sogenannter Vollservice bestellt werden.
Für folgende Straßenabschnitte gilt aktuell die eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeit der Abfallsammelfahrzeuge:
1. Alte Sackgasse, DA-Eberstadt
2. Brehmstraße Nummer 21 bis 29, DA-Wixhausen
3. Eichendorffweg
4. Geißengasse Nummer 9 bis 15 und Nummer 16 bis 24, DA-Arheilgen
5. Georg-Spengler-Straße Nummer 7 bis 13 und Nummer 16 bis 20, DA-Arheilgen
6. Kuhnweg Nummer 1 bis 7, DA-Arheilgen
7. Mühlweg, DA-Eberstadt
8. Spitzwegpfad Nummer 1 bis 11 und Nummer 20 bis 22, DA-Arheilgen
9. Spitzwegpfad Nr. 13 bis 27, DA-Arheilgen
10. Traisaer Straße Nummer 53 bis 59
11. Zeisigweg, DA-Arheilgen
12. Kirschenallee Nummer 96 bis 180 (auf bereits vorhandenem Sammelplatz).