Seit 1. Januar 2024 fallen alle Abfallverbrennungsanlagen unter das sogenannte Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Im Rahmen dessen muss für jede freigesetzte Gewichtstonne CO₂ ein Zuschlag gezahlt werden.
Dieser BEHG-Zuschlag fällt für alle Abfälle an, die bei der Entsorgung thermisch verwertet, also verbrannt werden, um damit Energie zu erzeugen. Der Preis pro Gewichtstonne CO₂ lag im Jahr 2024 bei 45 Euro (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer).
Nun wird der Betrag erhöht - für das Jahr 2025 um 10 Euro (22,22 Prozent), liegt dann also bei 55 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Gewichtstonne CO₂. Der BEHG-Zuschlag wird in der gewerblichen Abfallentsorgung separat ausgewiesen.
Diese Änderung hat zur Folge, dass auch der EAD seine Beträge für gewerbliche Kunden anpassen muss. Ab 1. Januar 2025 gelten folgende Preise (inklusive Mehrwertsteuer):
Sperrmüll: 35,63 Euro pro Gewichtstonne/CO₂
Baumischabfall: 39,51 Euro pro Gewichtstonne/CO₂
Gewerbeabfall: 39,51 Euro pro Gewichtstonne/CO₂
Grünabfall: 8,51 Euro pro Gewichtstonne/CO₂
Holz: 8,51 Euro pro Gewichtstonne/CO₂
Weitere Informationen über Gewerbeabfälle gibt der EAD hier https://ead.darmstadt.de/unser-angebot/gewerbebetriebe/abfallverwertung/gewerbeabfall/
Weitere Informationen zum Thema BEHG gibt es im Internet auf https://www.bmuv.de/gesetz/brennstoffemissionshandelsgesetz.