Änderung der Bioabfallverordnung

EAD gibt weitere Informationen

Anlässlich der zum 1. Mai 2025 in Kraft getretenen Neuerung der Bioabfallverordnung informiert der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (EAD) über die korrekte Entsorgung von Bioabfall.

Ziel der neuen Regelung ist es, den Fremd- bzw. Kunststoffanteil im Bioabfall zu senken, damit diese Stoffe nicht in die Umwelt gelangen. Zudem soll verhindert werden, dass Bioabfall aufgrund von zu starker Verunreinigung verbrannt werden muss anstatt kompostiert werden zu können.

Damit die Kunststoffmenge in Bioabfällen messbar gemacht werden kann, ist ein Kontrollwert bestimmt worden. Für Bioabfälle privater Haushalte und kleingewerblicher Betriebe liegt der Wert für Kunststoffe bei einem, für Fremdstoffe insgesamt bei drei Prozent. Um die Einhaltung zu gewährleisten, prüfen die Beschäftigten des EAD – unter anderem durch eine Sichtkontrolle – verstärkt die Inhalte der Tonnen vor deren geplanter Abfuhr. Abfallbehälter, die zu viele Fremdstoffe enthalten, werden vom EAD nicht geleert. Biotonnen mit erhöhtem Fremdstoffanteil können auf Kosten des bzw. der Gebührenpflichtigen als Restabfall entsorgt werden.

In die Biotonne gehören: Blumen und andere pflanzliche Gartenabfälle (Holz mit Durchmesser bis zu 10 Zentimeter), Brotreste, Eierschalen, Essensreste (in haushaltsüblichen Kleinmengen), feste Lebensmittelreste (in haushaltsüblichen Kleinmengen), Fischgräten (in haushaltsüblichen Kleinmengen), Kaffeesatz und Filtertüten, kompostierfähige Haustierstreu, Milch- und Mehlprodukte (in haushaltsüblichen Kleinmengen), Obst- und Fruchtschalen (zum Beispiel von Nüssen, Apfelsinen, Bananen), Obst- und Gemüseabfälle (zum Beispiel Apfel-, Zwiebel-, Kartoffelschalen, Salat), Teesatz und Teebeutel.

Biologisch abbaubare Plastikbeutel aus nachwachsenden Rohstoffen dürfen in Darmstadt nicht genutzt werden. Hintergrund ist, dass diese Kunststoffe nicht zeitnah vollständig abgebaut werden. Das erhöht den Aufwand bei der Sortierung in der Kompostierungsanlage.

„In der Wissenschaftsstadt wird bereits seit 1991 Bioabfall getrennt gesammelt. Deutschlandweit zur Pflicht wurde die Getrenntsammlung von Bioabfall im Jahr 2015. In dieser Hinsicht nimmt Darmstadt eine Vorreiterrolle ein. Die Bürgerinnen und Bürger Darmstadts unterstützen die sortenreine Getrenntsammlung schon sehr lange und in hohem Maße. Durch die korrekte Trennung von Bio- und anderen Abfällen werden Natur und Ressourcen geschont“, so Stadtkämmerer André Schellenberg.

Privathaushalte
06151 / 13 46 000
06151 / 13 46 393
Geschäftskunden
06151 / 13 46 302
06151 / 13 46 333
Schulen
06151 / 13 46 610
06151 / 13 46 698
EAD

Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)

Sensfelderweg 33 
64293 Darmstadt 

Wegbeschreibung

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Stadtplan

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(Hinweis: hier werden Sie auf externe Inhalte weitergeleitet)

Sonderabfall-Sammelstelle

Sensfelderweg 33 
64293 Darmstadt
 
Di, Fr  10:00 – 14:00 Uhr
Mi       13:00 – 18:00 Uhr

1. Sa im Monat
            09:00 – 13:00 Uhr

Recyclinghof


Sensfelderweg 33 
64293 Darmstadt 

Mo, Di, Do   08:00 – 17:00 Uhr
Mi                 13:00 – 18:00 Uhr
Fr                  08:00 – 16:00 Uhr
Sa                 09:00 – 13:00 Uhr

Darmstädter Recycling-Zentrum

Röntgenstraße 12
64291 Darmstadt (Arheilgen)

Mo – Fr     06:00 – 16:00 Uhr
Sa              08:00 – 12:00 Uhr

Kompostierungsanlage


Eckhardwiesenstraße 25
64289 Darmstadt

Mo – Fr     08:00 – 16:00 Uhr
Sa              08:00 – 12:00 Uhr

 

Die Stationen haben an folgenden Tagen im Jahr geschlossen:
Neujahr, Karfreitag, Karsamstag, Ostersonntag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Heinerfestmontag (betrifft nicht das Darmstädter Recycling-Zentrum), Umwelt- und Familientag beim EAD (betrifft nicht das Darmstädter Recycling-Zentrum und die Kompostierungsanlage), Tag der Deutschen Einheit, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester