Abfall von A-Z

Arztpraxis-Abfälle

Abfallart
  • A-Abfälle: Hausmüll, hausmüllähnliche nicht verwertbare Abfälle (Gewerbeabfälle zur Beseitigung), an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine speziellen Forderungen zu stellen sind, desinfizierte Abfälle
  • B-Abfälle: mit Blut, Sekreten, Exkrementen behaftete feste Abfälle zum Beispiel Wund- und Gipsverbände, Einwegartikel und -wäsche, gebrauchte Windeln, Handschuhe und Atemschutzmasken, leere Urinbeutel, Spritzen, Kanülen, Skalpelle
  • C-Abfälle: mit stark infektiösen Erregern kontaminierte Materialien (zum Beispiel meldepflichtige Krankheiten, Hepatitis, HIV) und mikrobiologische Kulturen
  • D-Abfälle: besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) zum Beispiel Desinfektionsmittel, Laborchemikalien, Zytostatika, Röntgenabfall, Batterien
  • E-Abfälle: Organteile, gefüllte Blutkonserven und Blutbeutel
Herkunft

Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

Sammlung
  • A-Abfälle: Restabfallbehälter
  • B-Abfälle: verpackt in Restabfallbehälter (reißfeste Müllbeutel beziehungsweise spitze und scharfe Gegenstände in bruch-, durchstich- und durchfeuchtungssicheren Gefäßen)
  • C-Abfälle: in BAM-geprüften Spezialbehältern zur HIM GmbH nach § 10a Bundesseuchengesetz
  • D-Abfälle:
    • stationäre Sonderabfall-Sammelstelle beim EAD (nur Kleinmengen aus Darmstädter Einrichtungen mit weniger als 500 kg Sonderabfällen pro Jahr)
    • Andienungspflicht an HIM GmbH
  • E-Abfälle: in flüssigkeitsdichten Einwegbehältern zur HIM GmbH beziehungsweise in für diese Abfälle zugelassene Verbrennungsanlagen
Auskunft beim EAD

Servicetelefon 06151 / 13 46 000

Entsorgung
  • A- und B-Abfälle: Müllheizkraftwerk Darmstadt (MHKW)
  • C-, D- und E-Abfälle: HIM GmbH, Biebesheim
Preise/Gebühren
  • A- und B-Abfälle: gemäß § 17 der Darmstädter Abfallsatzung
  • C-, D- und E-Abfälle: Preise auf Anfrage bei der HIM GmbH (Telefon 06258 / 89 50)
  • D-Abfälle: 6,60 €/kg Gebühr bei der stationären Sonderabfall-Sammelstelle beim EAD
Hinweis

Mit Hinblick auf die Gesundheitsgefahren sind die Bestimmungen des Merkblattes der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall über die "Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" zu beachten (Staatsanzeiger Hessen Nummer 44, November 1991, Seite 2449 folgende).

Voraussetzung

Beachtung der vorgeschriebenen Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Transportbestimmungen nach Gefahrstoff-/Gefahrgutrecht.

Tipp

Da die Einrichtungen des Gesundheitsdienstes an das Duale System angeschlossen sind, können auch Arztpraxen die haushaltsübliche Wertstofftonnen-Sammlung für die Verwertung von sauberen Verkaufsverpackungen nutzen: zum Beispiel entleerte Infusionsbeutel ohne Bestecke und Zubehör, Kanister, PE-Flaschen, Verpackungen von Einwegartikeln, Medikamentenblister. Infusionsflaschen aus Glas können in den Altglas-Container.

Gesundheits- und Umweltschutz

Die ordnungsgemäße Entsorgung schützt Mensch und Tier vor Krankheitserregern beziehungsweise vor unter Umständen sehr gefährlichen Infektionen. Umweltschäden durch besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) werden vermieden.