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Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
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Mit Hinblick auf die Gesundheitsgefahren sind die Bestimmungen des Merkblattes der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall über die "Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" zu beachten (Staatsanzeiger Hessen Nummer 44, November 1991, Seite 2449 folgende).
Beachtung der vorgeschriebenen Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Transportbestimmungen nach Gefahrstoff-/Gefahrgutrecht.
Da die Einrichtungen des Gesundheitsdienstes an das Duale System angeschlossen sind, können auch Arztpraxen die haushaltsübliche Wertstofftonnen-Sammlung für die Verwertung von sauberen Verkaufsverpackungen nutzen: zum Beispiel entleerte Infusionsbeutel ohne Bestecke und Zubehör, Kanister, PE-Flaschen, Verpackungen von Einwegartikeln, Medikamentenblister. Infusionsflaschen aus Glas können in den Altglas-Container.
Die ordnungsgemäße Entsorgung schützt Mensch und Tier vor Krankheitserregern beziehungsweise vor unter Umständen sehr gefährlichen Infektionen. Umweltschäden durch besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) werden vermieden.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
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