Die Schnee- und Eisbeseitigung auf den Gehwegen obliegt jedoch den Anliegern der jeweiligen Grundstücke. Salzstreuung darf nur bei Glatteis oder Eisregen erfolgen. Gleiches gilt für andere Streustoffe, die chemische Auftaumittel wie Harnstoffe, Ammoniumsalz, Phosphate oder Stoffe vergleichbarer Art enthalten. Abstumpfende Streustoffe wie Splitt oder Sand sollten nur in den Mengen zum Bestreuen von Schneerückständen verwendet werden, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig sind.
Seit dem 1. November können Bürgerinnen und Bürger im Sensfelderweg 33 kostenfrei kleine Splittmengen (maximal 20 Liter), zu den Öffnungszeiten des Recyclinghofs dort abholen (Infos im Internet auf www.ead.darmstadt.de). Die Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Darmstadt kann ebenfalls im Internet eingesehen werden (https://ead.darmstadt.de/ueber-den-ead/wir-ueber-uns/satzungen/ Eintrag „Straßenreinigungssatzung einschließlich Winterdienst“). Bei Fragen steht der EAD unter der Telefonnummer 06151 13-46113 zur Verfügung.
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