Seit 1. Januar 2024 fallen alle Abfallverbrennungsanlagen unter das sogenannte Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Im Rahmen dessen muss für jede freigesetzte Gewichtstonne CO₂ein Zuschlag gezahlt werden.
Dieser BEHG-Zuschlag fällt für alle Abfälle an, die bei der Entsorgung thermisch verwertet, also verbrannt werden, um damit Energie zu erzeugen. Der Preis pro Gewichtstonne CO₂lag im Jahr 2024 bei 45 Euro (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer).
Nun wird der Betrag erhöht - für das Jahr 2025 um 10 Euro (22,22 Prozent), liegt dann also bei 55 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Gewichtstonne CO₂. Der BEHG-Zuschlag wird in der gewerblichen Abfallentsorgung separat ausgewiesen.
Diese Änderung hat zur Folge, dass auch der EAD seine Beträge anpassen muss. Ab 1. Januar 2025 gelten folgende Preise (inklusive Mehrwertsteuer):
Sperrmüll: 35,61 Euro pro Gewichtstonne/CO₂
Baumischabfall: 39,50 Euro pro Gewichtstonne/CO₂
Gewerbeabfall: 39,50 Euro pro Gewichtstonne/CO₂
Grünabfall: 8,51 Euro pro Gewichtstonne/CO₂
Holz: 8,51 Euro pro Gewichtstonne/CO₂
Weitere Informationen über Gewerbeabfälle gibt der EAD hier https://ead.darmstadt.de/unser-angebot/gewerbebetriebe/abfallverwertung/gewerbeabfall/
Weitere Informationen zum Thema BEHG gibt es im Internet auf https://www.bmuv.de/gesetz/brennstoffemissionshandelsgesetz.